Unterschlagung

Bei der rechtswidrige Aneignung anvertrauter Gelder, Werte o. Ä. handelt es sich um die Straftat der Unterschlagung.

Wir helfen Ihnen bei ausreichendem Anfangsverdacht beweiskräftig zu werden!

Wir nutzen Cookies, um Sie auf unseren Internetseiten bestmöglich mit Informationen versorgen zu können. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Des Weiteren werden teilweise Cookies von Diensten Dritter eingesetzt. Um mehr über Cookies zu erfahren, lesen Sie bitte unsere Hinweise zum Datenschutz.